Eheverträge
Inhalt
In einem Ehevertrag werden üblicherweise Vereinbarungen zum Güterstand, Unterhalt und/oder Versorgungsausgleich getroffen. Sie können einen möglichst umfassenden Vertrag schließen oder nur Teilbereiche wie z B. nur den Güterstand regeln. Ohne Ehevertrag besteht automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Scheidungsfall kann einer der Ehegatten dann Zugewinnausgleich verlangen. Ist dies nicht uneingeschränkt gewollt, sollten Sie in einem Ehevertrag insbesondere festlegen, in welchen Fällen und in Bezug auf welche Vermögenswerte ein Ausgleich durchzuführen ist (=modifizierte Zugewinngemeinschaft). Falls überhaupt kein Zugewinnausgleich stattfinden soll, können Sie Gütertrennung vereinbaren.
Welche Regelungen in einem Ehevertrag sinnvoll sind, hängt unter anderem von den beiderseitigen Vermögensverhältnissen sowie vom Alter und dem gemeinsamen Lebensplan ab, also z. B. ob Kinder gewollt sind oder ob es sich um eine Doppelverdienerehe ohne Kinderwunsch handelt. Gerne berate ich Sie hierzu.
Zeitpunkt
Einen Ehevertrag können Sie vor und zu jedem Zeitpunkt während der Ehe abschließen.
Form
Der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden.