Versorgungsausgleich

Bei der Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Altersvorsorge jeweils zur Hälfte zwischen den Eheleuten geteilt (= sogenannter Versorgungsausgleich). Jedes Rentenanrecht wird dabei einzeln geteilt. Der jeweilige Ausgleichswert wird von dem Versicherungskonto des ausgleichspflichtigen Ehegatten auf das bereits bestehenden oder das neu gegründeten Versicherungskonto des anderen Ehegatten übertragen.

 

Das Gericht führt den Versorgungsausgleich durch, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Etwas anderes gilt nur, wenn die Eheleute eine davon abweichende Regelung in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsvereinbarung getroffen haben.

 

 

Kontakt

Rechtsanwältin Alexandra Mohr

Konrad-Zuse-Platz 8

81829 München

 

Tel.: (089) 244 178 030

Fax: (089) 244 178 031

kanzlei@alexandramohr.de

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwältin Alexandra Mohr